BF17
(Begleitetes Fahren mit 17 Jahren)

FÜHRERSCHEIN KLASSE B MIT 17 JAHREN


Umfang der Fahrerlaubnis

Du kannst mit 17 Jahren die Klasse B und BE einschließlich Klasse AM (Moped bis 50 ccm) u. Klasse L (Land- u. forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h) erwerben. Ein Erwerb der Klasse A (Motorrad) ist also noch nicht möglich!
Kfz der Klassen AM und L darfst Du auch vor Erreichen das 18. Lebensjahres ohne Begleitperson fahren.


Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung läuft ganz normal wie bei Bewerbern mit 18 Jahren ab. Nach bestandener Prüfung muss immer eine Begleitperson den Fahrer begleiten. Der Führerschein gilt nur innerhalb Deutschlands.


Dein Führerscheinantrag
Dein Führerscheinantrag kann weit vor Deinem 17. Geburtstag eingereicht werden.
Melde Dich also rechtzeitig an!

Es werden folgende Unterlagen benötigt:
– 2 Passbilder
– Sehtest
– Nachweis über Teilnahme an Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Kopie Deines Perso’s Vorder- u. Rückseite
Kopien des Führerscheines und Perso der Begleitpersonen Vorder- u.
Rückseite
– Antragsformular „BF17“ und Anträge für die Begleitpersonen


Die Begleitperson
Wichtige Vorrausetzungen die von der Begleitperson erfüllt werden müssen:

Einverständnis der Erziehunsberechtigten muß vorliegen, wenn der
Begleiter nicht erziehungsberechtigt ist
.
Mindestalter 30 Jahre.
Mindestens 5 Jahre Inhaber der FE-Klasse 3 oder B (PKW).
Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg).
wenn Ihr mit dem Auto unterwegs seid:
0,0 Promille für Fahrer und max. 0,5 Promille Begleiter