Einige wichtige Info’s zu den Formularen:
Hier kannst Du gängige Formulare, die Du für die Beantragung Deiner Fahrerlaubnis benötigst, herunterladen und ausdrucken.

Du musst die Formulare nicht selber an das Straßenverkehrsamt weiterleiten, sondern kannst sie in der Fahrschule abgeben.
In der Fahrschule wird noch einmal geprüft ob weitere, erforderliche Unterlagen wie Passbilder, Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort, Unterlagen für BF17, usw. vorhanden und in Ordnung sind, danach setzt Dein Antrag von der Fahrschule aus seinen Weg zum Straßenverkehrsamt fort. Das Straßenverkehrsamt benötigt für die Bearbeitung Deines Antrage ca. 4 – 6 Wochen. In dieser Zeit kannst Du aber schon den theoretischen Unterricht in der Fahrschule besuchen, oder auch schon mit Fahrstunden anfangen.
Wenn Du eine Rechnung über die Prüfungsgebühren vom TÜV bekommst, ist der Antrag „durch“. Ab jetzt kannst Du theoretische und praktische Prüfung machen.
Wichtig: Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen! Darum ist es wichtig, das Du Dich frühzeitig um alle erforderlichen Unterlagen kümmerst. Wenn der Antrag durch ist, läuft er 1 Jahr. In dieser Zeit mußt Du mindestens die theoretische Prüfung ablegen, sonst verfällt der Antrag und Du mußt ihn erneut mit allen Unterlagen einreichen. Wenn die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, verlängert sich die Laufzeit Deines Antrages für ein weiteres Jahr. In dieser Zeit muß dann die praktische Prüfung erfolgreich absolviert werden.


Führerscheinantrag Seite 1

Wird nicht benötigt wenn Du Mofa machst!
Dem Antrag mußt Du folgende Unterlagen hinzufügen:

  • Kopie Perso
  • 2 x biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Bei BF17 zusätzlich: Antrag BF17 – Anlage 1
  • Bei BF17 zusätzlich: Antrag BF17 – Anlage 2

 

Führerscheinantrag Seite 2

Bitte diese Seite auf die Rückseite vom Führerscheinantrag Seite 1 drucken!
Wenn Du mehr als einen Führerschein beantragt hast (z.B. FE-Klasse B und BE):

In so einem Fall macht man die praktischen Prüfungen für mehrere gewählte Führerscheine in der Regel nicht am gleichen Tag.
Du kannst für diesen Fall im unteren Drittel der Antragsrückseite durch Ankreuzen auswählen, ob Du nach Bestehen der ersten Prüfung direkt den Führerschein für die bestandene FE-Klasse haben möchtest, oder ob Du Dir dafür eine vorläufige Fahrberechtigung vom Straßenverkehrsamt ausstellen lassen möchtest (Ist kostenpflichtig und gilt für 3 Monate) .
Weitere Möglichkeiten für diesen Fall:
1. Du bekommst Deinen Führerschein erst wenn die Prüfungen für alle von Dir gewählten FE-Klassen bestanden sind.

2. Du bekommst nach Bestehen der Prüfung für die 1. gewählte FE-Klasse sofort den Führerschein für die bestandene FE-Klasse, mußt dann aber jedesmal diesen Führerschein in die aktuelle Version umtauschen, wenn Du die Prüfung für eine weitere, beantragte FE-Klasse bestehst (kostenpflichtig, pro Tausch ca. 18,00 €).

 

Fragen zu Deiner Gesundheit

Dieser Fragebogen sollte Deinem Führerscheinantrag beigefügt werden, ist aber nicht Pflicht!
Unsere Empfehlung:
Wenn nach Erwerb des Führerscheines gesundheitliche Einschränkungen bekannt werden, die das Führen von Fahrzeugen der erworbenen FE-Klasse einschränken könnten, ist Dein Führerschein ungültig. Du mußt ihn abgeben!
Wenn Dir also gesundheitliche Probleme bekannt sind, bitte diesen Fragebogen auch ausdrucken, wahrheitsgemäß ausfüllen und Deinem Führerscheinantrag als Anlage beifügen.

 


Zusätzlich bei BF17 (Führerschein Klasse B mit 17):


Anlage 1 zum Antrag „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“

Bitte in diesem Formular Deine persönlichen Daten und Vor- und Zunamen Deiner Begleitpersonen eintragen.

Anlage 2 zum Antrag „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“

Bitte in diesem Formular oben Deine persönlichen Daten und danach die persönlichen Daten der Begleitperson eintragen.
Dem Formular mußt Du hinzufügen:

  • Kopie Perso der Begleitperson (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Führerschein der Begleitperson (Vorder- und Rückseite)

 

Weitere Hinweise:

  • Du kannst mehrere Begleitpersonen wählen. Für jede Begleitperson muß dieses Formular ausgefüllt werden.
  • Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt und 5 Jahre durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein.
  • Die Begleitpersonen dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben.

Weiter >>