Diese Führerscheinklassen bilden wir aus: | |
Weitere Klassen auf Anfrage | |
Klasse B (Auto) |
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Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A bis max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätze außer Führersitz und
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“) Eingeschlossene Klassen: AM, L Entspricht: alte Klasse 3 |
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Klasse B197 (Auto mit Ausbildung und Prüfung auf Automatik aber Erweiterung auf Handschaltung) | |
Klasse B96 | |
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“) Besonderheit: Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich |
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Klasse BE | |
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, aber max. 3.500 kg Inhaber der „alten“ Klasse 3, dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m)) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“) Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
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Klasse A | |
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2 Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb 21 Jahre für Trikes Besonderheit: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
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Klasse A2 | |
Krafträder bis max. 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Eingeschlossene Klassen: AM, A1 Mindestalter: 18 Jahre Besonderheit: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
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Klasse A1 | |
Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: AM |
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Klasse AM | |
Mindestalter: 16 Jahre |
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Klasse L | |
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchst-geschwindigkeit max. 25 km/h); Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte HöchstgeschwindigkeitMindestalter: 16 Jahre | |
Klasse T | |
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern); Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis max. 40 km/h. Eingeschlossene Klassen: L |
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MOFA | |
Mofa bis max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, max. Drehzahl 4800/Minute (Kindersitz erlaubt ab 16 Jahre)Mindestalter: 15 Jahre |