Diese Führerscheinklassen bilden wir aus:
Weitere Klassen auf Anfrage
Klasse B (Auto)

Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A bis max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätze außer Führersitz und

  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse immer erlaubt, bzw.
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Eingeschlossene Klassen: AM, L Entspricht: alte Klasse 3

Klasse B197 (Auto mit Ausbildung und Prüfung auf Automatik aber Erweiterung auf Handschaltung)

Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A bis max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätze außer Führersitz und

  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse immer erlaubt, bzw.
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • In die Fahrausbildung der Klasse B197 ist eine Fahrerschulung mit einem Auto mit Handschaltgetriebe (5 Fahrtermine à 90 Minuten) integriert. Damit erlangt man die Befähigung Autos mit Handschaltgetriebe fahren zu dürfen. Nach der Fahrerschulung findet mit dem Fahrlehrer eine 30 minütige Testfahrt statt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Eingeschlossene Klassen: AM, L 

Klasse B96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit

  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse und einer zul. Gesamtmasse der Fahrzeug- kombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“) Besonderheit: Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich

Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, aber max. 3.500 kg

Inhaber der „alten“ Klasse 3, dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m)) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“)

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Klasse A
  • Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h und einer Leistung über 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2 Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb 21 Jahre für Trikes Besonderheit: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Klasse A2

Krafträder bis max. 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1 Mindestalter: 18 Jahre

Besonderheit: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Klasse A1
  • Krafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH über 45 km/h und mit einer Leistung von max. 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse AM
  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Elektromotor mit einer Leistung bis max. 4 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis max. 50 ccm
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Diesel-/Elektromotor mit einer Leistung bis max. 4 kW oder einem Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum bis max. 50 ccm
  • Vierrädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Diesel-/Elektromotor mit einer Leistung bis max. 4 kW oder einem Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum bis max. 50 ccm und einer Leermasse max. 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse L
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchst-geschwindigkeit max. 25 km/h); Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte HöchstgeschwindigkeitMindestalter: 16 Jahre
Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern); Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis max. 40 km/h.

Eingeschlossene Klassen: L

MOFA
Mofa bis max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, max. Drehzahl 4800/Minute (Kindersitz erlaubt ab 16 Jahre)Mindestalter: 15 Jahre